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BFV Pokal: Spielausschuss setzt E-Mail vom Sportgericht nicht um

Blau Weiß 90 erreicht mit Einspruch gegen die Pokal Play Offs ersten Etappensieg, BFV setzt trotzdem Spiele nicht ab

Vor dem Pokalviertelfinale Viktoria Berlin und Tennis Borussia Berlin am vergangenen Samstag (3:0) hatte Oberligist Blau Weiß 90 überraschend Einspruch gegen den aus seiner Sicht elitären Wettbewerb (nur Regionalligisten) eingelegt. Die Tempelhofer sehen das Zustandekommen dieser Regelung (Beiratsentscheidung) als unrechtmäßig an. Das Spiel fand trotzdem statt, das Sportgericht forderte das Präsidium innerhalb von sieben Tagen auf Stellung zu beziehen. Jetzt wird bekannt, dass das BFV-Sportgericht in einer E-Mail den Spielausschuss „veranlasst“ haben soll, aus zeitlichen Gründen die Halbfinalspiele im AOK-Landespokal am Sonnabend abzusetzen. Um die Spielwertungen je nach Ausgang des sportgerichtlichen Verfahrens nicht nachträglich annullieren zu müssen, so eine Beschreibung der E-Mail die dem Anwalt des Oberligisten vorliegt. Nach Recherchen von TDBirsport sieht der Spielausschauss die Veranlassung nicht als Anweisung, sondern lediglich als Empfehlung. Eine Absetzung erfolgt daraufhin nicht. Die Empfehlung, nicht abzusetzen, soll daraufhin vom BFV Justiziar gekommen sein. Wahrscheinlich ein einmaliger Vorgang in der Verbandsgeschichte des Berliner Fußballverbandes. Auf der Homepage von Blau-Weiß 90 heisst es weiter:

Im Hinblick auf das weitere sportgerichtliche Verfahren und darauf, dass nach dieser Verfügung des Sportgerichts sowohl der Zeitplan als auch der gefundene Modus des AOK-Landespokals wieder offen ist bzw. zumindest eine andere Lösung denkbar erscheint, haben wir den BFV gebeten, die Gespräche mit der Berliner Senatsverwaltung im Interesse des Berliner Amateurfußballs schnellstmöglich wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass man den AOK-Landespokalwettbewerb analog zu dem Modus, der in Thüringen gefunden wurde, bis Ende Juni 2021 zu Ende spielen kann.Beispielsweise könnten Fußballspiele in Berlin ohne Zuschauer unter Berücksichtigung der Inzidenzgrenzen zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Beteiligten negativ getestet, genesen oder geimpft sind und ein Hygienekonzept besteht, das die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt.In der Berliner Corona-Verordnung, die am morgigen Tag in Kraft treten wird, gibt es bislang leider lediglich die Wiederzulassung für einen (eingeschränkten) Trainingsbetrieb, obwohl es gleichzeitig bereits Öffnungen zu Gunsten von kulturellen Veranstaltungen etc. im Freien gibt.Nach dem wichtigen Signal des Senats, am Samstag beim Union-Heimspiel wieder eine begrenzte Zahl von Zuschauern zuzulassen, unterstützen wir den BFV und den Senat gern auch aktiv dabei, den Berliner Amateurfußball aus der Corona-Starre zu erwecken.Wir sind der Meinung, dass wir im Namen vieler Berliner Amateurvereine sprechen und danken dem BFV und dem Berliner Senat schon jetzt für ihr Verständnis und ihren Einsatz, in diesen schwierigen Zeiten die bestmöglichen und vor allem widerspruchsfreie Maßnahmen zu beschließen.

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